Klaus Frenzel
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verträge mit Klaus Frenzel bzw. der Band "back2themoods"


    1.  Bei  einseitiger Kündigung des Vertrages bzw. der Absage einer vereinbarten Vorstellung durch den Vertragspartner von Klaus Frenzel  gelten folgende Regelungen bezüglich eines Ausfallhonorars: 

a.  Bis zu drei Monate vor dem vereinbarten Termin fällt kein    Ausfallhonorar an. 

b.  Drei Monate bis 31 Tage vor dem vereinbarten Termin stelle ich eine    Summe in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung. 

c.  30 – 15 Tage vor der Vorstellung werden 80% der vereinbarten Summe in Rechnung. 

d.  Ab 14 Tage vor der vereinbarten Vorstellung ist bei einseitiger    Kündigung das volle Honorar, 100 % der Vertragssumme, zu zahlen. 

Das Recht unseres Vertragspartners, einen Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei, bleibt unberührt.
 

    2.  Sollten der Künstler Klaus Frenzel oder Künstlerinnen oder Künstler con "back2themoods" aus unvermeidlichen Gründen (z.B. Krankheit) einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, verpflichten wir uns: 

a.  dem Vertragspartner ein alternatives Programm oder, falls dies nicht möglich ist, 

b.  eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der vereinbarten Vertragssumme     zu zahlen. 


    3.  Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind Ausfälle, die durch höhere Gewalt (z.B.: Naturkatastrophen, Terroranschläge, Todesfall) verursacht werden. 


    4.  Alle  vorgenannten Geschäftsbedingungen gelten vorbehaltlich     abweichender, einvernehmlich getroffener Absprachen (z.B.:  kurzfristige Rabattvereinbarungen, Fristverlängerungen,  Programmänderungen), die 

a.  mündlich bzw. fernmündlich auszuhandeln sind und anschließend 

b.  zwingend schriftlich per e-mail oder Brief von beiden Seiten bestätigt werden müssen. 


5.  Sollten eine oder mehrere Bestimmung des Vertrages oder der     vorgenannten AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen  Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. 


6. Gerichtsstand ist Spandau


Klaus Frenzel

Berlin, den 02.Dezember 2020 

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Klaus Frenzel

Spotify: klaus_frzl


Partner:

christfilm.de

back2themoods.de


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